EWO Erfolgsmeldung
Als Spezialist für die Berufsunfähigkeitsvorsorge konnten wir einem Kunden helfen, seine Versicherungsleistung zu erhalten! Dies auch für jemanden, der seinen Versicherungsvertrag nicht über EWO abgeschlossen hat.
Ein Lokführer aus Oberösterreich hat mit uns Kontakt aufgenommen, da seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr weiterzahlt. Er ist wegen einer Krankheit berufsunfähig geworden und hat eine Umschulung für eine Bürotätigkeit erhalten. Die Nebengebühren konnte der Lokführer natürlich nicht weiter bekommen. Somit ist doch eine große Einkommenseinbuße gegeben.
In dieser Umschulungszeit wurde von der Versicherung die Monatsrente bezahlt und nach Beendigung der Um- und Einschulung die Zahlung eingestellt. Dies obwohl der Versicherungsnehmer anerkannt bekommen hat, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mit der Lok fahren darf. Der Einkommensverlust beträgt mindestens 20 % und die Versicherung hat behauptet, eigentlich ist es eine Verbesserung, da der Lokführer nicht mehr Nacht- und Sonntagsdienst hat und immer nur im Büro sitzen kann.
Diese Einschätzung konnte EWO nicht teilen, da der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt wird. Auch wurde dem ehemaligen Lokführer im Krankenstand und bei der Umschulung die Leistung anerkannt, und danach nicht weiterbezahlt. In den Bedingungen steht, dass die VG das Recht hat nachzuprüfen, ob der Kunde eine andere Tätigkeit ausübt und ob er dabei eine Schlechterstellung gegenüber dem vorherigen Beruf hat. Das kann von EWO nur bestätigt werden, da keine Eigenverantwortliche Handlung im Büro erfolgt. Als Lokführer ist man Verantwortlich für Personen und Güter und es liegt in seiner Entscheidung ob er fährt oder nicht. Wenn nicht alles Vorschriftsgemäß auf „Grün“ steht wird er nicht fahren. Diese Entscheidungsgewalt liegt beim Lokführer, im Gegensatz dazu hat der Kunde jetzt im Büro keine Entscheidungsgewalt. Und dann ist da noch der Einkommensverlust und der Verlust des Ansehens. Alles zusammen ergab aus EWO Sicht eine ungerechtfertigte Ablehnung.
Deswegen haben wir die Unterlagen und das Ablehnungsschreiben der Versicherung an unsere Spezialisten im EWO Netzwerk weitergegeben um die Angelegenheit nochmals zu prüfen. Unser Rechtsanwalt hat dann mit Gutachtern für den Lokführer den Prozess angestrengt und auch gewonnen.
Es ist leider mit manchmal notwendig, auch diesen Weg zu beschreiten. Umso mehr freut uns der Positive Ausgang für unseren Kunden, denn er bekommt die ausstehenden Leistungen nachbezahlt. Und solange er nicht mehr verdient (Kollektivvertragliche Erhöhungen ausgenommen), wird er die Rente auch weiterhin erhalten.
Wir freuen uns das EWO wieder einem Kunden helfen konnte.
Und wir freuen uns auch, dass wir unseren Kunden auch die Produkte in der Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten können, bei denen die Bedingungen auch klar geregelt sind. So zum Beispiel eine 20 % Regelung. Diese sagt aus das bei einem Einkommensverlust von mindestens 20% vom ursprünglichen Beruf zum neuen Beruf genügt, das die Versicherung leisten muss, wenn man auch einen anderen Beruf ausübt. Für Lokführer konnten EWO diesen Prozentsatz auf 15 verringern, damit die Nebengebühren abgesichert sind.
Dies ist nur eine der vielen Sonderleistungen von EWO. Der Spezialist für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sehr wichtig ist für uns das Bedingungswerk der jeweiligen Versicherung. Diese Unterschiede lassen wir in unsere Beratung einfließen. Damit auch nicht nur die billigste sondern die beste Berufsunfähigkeitsversicherung vom Österreichischen Markt angeboten wird.
Wie Sie Ihre Existenz und Einkommen absichern können einfach hier Anfragen, das EWO Team berät Sie gerne. ↓