Vorsorgeberechnung

Mit Ihrem Vorsorgeplan den Überblick schaffen! 

Das wichtigste an einer privaten Vorsorge ist das Schließen von existenziellen Lücken der gesetzlichen  Sozialversicherung. Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn Sie nicht mehr arbeiten können und auf Ihr monatliches Einkommen teilweise verzichten müssen? 

 Mit Hilfe unseres Vorsorgeplaners schaffen wir Abhilfe und Sie haben den genauen Überblick:  

  • Wo genau sind meine Lücken?
  • Welche bestehende Versicherung muss angepasst werden?
  • Welche Vorsorge ist zwingend nötig?
  • Wie schaut es mit meiner Pension aus?

Bitte um Kontaktaufnahme mit EWO, damit wir den genauen Vorsorgeplan erstellen können.

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Privatarzt? – ja!

Ein neues Hüftgelenk bitte! Wer zahlt, kommt früher dran

In Österreich gibt es keine Zwei-Klassen-Medizin – das versuchen uns die Politik und die Verantwortlichen im Gesundheitswesen gebetsmühlenartig weiszumachen. Die Praxis sieht allerdings anders aus. Das macht ein Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) deutlich.

Die Wartezeit auf ein künstliches Hüftgelenk beträgt in Österreich oft viele Monate. Die Termine für eine Hüft-OP müssen streng nach medizinischen Kriterien vergeben werden. Das verlangt zumindest der Gesetzgeber. Eine Testperson des VKI machte hingegen ganz andere Erfahrungen. Die Testperson konfrontierte – von einer Zeugin begleitet – Ärzte von zwölf Privatordinationen mit dem Problem, nach jahrelangen Hüftprobleme und dauernden Schmerzen möglichst rasch einen Operationsteam zu brauchen. Fünf der konsultierten Privatärzte hätten der „Patientin“ frühere Operationstermine angeboten, in einem Fall hätte sich die Wartezeit von 14 auf drei Monate reduziert, so der VKI.

Man mag zu Praktiken wie diesen stehen, wie man will – Tatsache ist, dass eine private Krankenversicherung eine Reihe von Vorteilen bringt, die in Zeiten des zunehmenden Ärztemangels und der Überforderung des Krankenhauspersonals nicht von der Hand zu weisen sind. Daher steigt die Zahl jener, die auf freie Arztwahl, Sonderklasse im Krankenhaus, Krankentaggeld, Kinderbegleitkosten und ganzheitliche Gesundheitsvorsorge inklusive alternativer Heilmethoden nicht verzichten wollen und dafür privat vorsorgen. Bei Bedarf helfen Selbstbehalte, die Prämien zu reduzieren. Wir beraten Sie gerne über die vielfältigen Angebote am Markt und schnüren gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Versicherungspaket.

Wie kommen sie zu einer Krankenversicherung mit EWO?

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  • Absicherung ab dem 7. Geburtstag mit vereinfachter Gesundheitsprüfung möglich.
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Eigentumswohnung: Austausch von Fenster, wer zahlt?

Bericht der Kleinen Zeitung !

Wer zahlt die Reparatur oder die Erneuerung der Fenster? Jeder einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft? Diese Frage beschäftigt viele.

In der Eigentumswohnhausanlage einiger Kunden hängt der Haussegen schief. “Wer kommt für die Kosten des Fenstertausches auf, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt?”, fragt sich Theresia R. Bislang sei es üblich gewesen, dass jeder Eigentümer für seine Kosten selbst aufkomme, “da es ja sein Eigentum ist”! Auch mit der Hausverwaltung sei abgesprochen, dass nur die Reparaturkosten der Außenfenster übernommen werden, nicht jedoch der Ersatz durch neue.

Ein Eigentümer ist jedoch nun aus dem jahrelangen Konsens ausgeschert. Er habe von der Hausverwaltung die Kosten für den Einbau von neuen Fenstern gefordert. “Hat er überhaupt einen Anspruch darauf, da wir anderen Eigentümer ja auch selbst unsere Fenster bezahlt haben?”, fragt sich die Frau.

“Dieses Problem taucht in vielen Liegenschaften immer wieder auf”, bestätigt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Brisanz dieses Konflikts und umreißt kurz die Rechtslage. “Die Fenster sind Teil der Außenhaut und daher von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten. Sollte es sich um doppelte Fenster handeln, ist das Innenfenster vom Eigentümer zu erhalten, das Außenfenster ist aber Teil der Außenhaut. Die Eigentümergemeinschaft hat für die notwendige Erhaltung des Fensters aufzukommen. Das inkludiert nicht nur die Kosten der Reparatur und Instandhaltung, sondern auch die Kosten eines Austausches, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unsinnig ist.” Eine davon abweichende Vereinbarung könne getroffen werden, dazu sei eine schriftliche Vereinbarung sämtlicher Miteigentümer notwendig.

Liege eine solche nicht vor, reiche die langjährige Übung nicht aus. “Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung und jeder Miteigentümer kann auch gerichtlich durchsetzen, dass sämtliche Miteigentümer für die Erhaltung oder den Austausch der Fenster aufzukommen haben!”, so Räth, die ergänzt: “Jene Eigentümer, die Fenster bereits auf eigene Kosten getauscht haben, weil das notwendig war, können Kostenersatz fordern. Da es sich um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch handelt, kann er 30 Jahre geltend gemacht werden.”