Privatarzt? – ja!

Keine Lust mehr auf lange Wartezeiten und schnarchende Zimmerkollegen im Krankenhaus?

Das österreichische Gesundheitssystem zählt zwar zu den besten der Welt, doch steigende Patientenzahlen, Ärztemangel und Personalknappheit führen zu immer längeren Wartezeiten.

Allein in der Steiermark wartet man in 7 von 10 medizinischen Fachbereichen durchschnittlich zwischen drei und 14 Monaten auf eine Behandlung. Besonders betroffen sind Knieoperationen, Augenbehandlungen sowie HNO-Eingriffe.

Für viele wird Gesundheit damit zur echten „Glückssache“außer man sorgt privat vor.

Eine private Krankenversicherung bietet genau das, was im öffentlichen System zunehmend fehlt: Sicherheit, Planbarkeit und schnellen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung – genau dann, wenn man sie braucht.

Deine Vorteile durch EWO:

  • Schnellere Termine & bevorzugter Zugang zu Top-Medizinern
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl – du bestimmst selbst, wer dich behandelt
  • Komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Ambulante Früherkennungs- und Vorsorgeprogramme
  • Umfassende Leistungen: Physiotherapie, Medikamente, Sehhilfen uvm.
  • Mehr Zeit, weniger Stress, höhere Behandlungsqualität

Hier kommen Sie zum unverbindlichen Angebot …

AnrufMail an EWO

Eigentumswohnung: Austausch von Fenster, wer zahlt?

Bericht der Kleinen Zeitung !

Wer zahlt die Reparatur oder die Erneuerung der Fenster? Jeder einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft? Diese Frage beschäftigt viele.

In der Eigentumswohnhausanlage einiger Kunden hängt der Haussegen schief. “Wer kommt für die Kosten des Fenstertausches auf, wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt?”, fragt sich Theresia R. Bislang sei es üblich gewesen, dass jeder Eigentümer für seine Kosten selbst aufkomme, “da es ja sein Eigentum ist”! Auch mit der Hausverwaltung sei abgesprochen, dass nur die Reparaturkosten der Außenfenster übernommen werden, nicht jedoch der Ersatz durch neue.

Ein Eigentümer ist jedoch nun aus dem jahrelangen Konsens ausgeschert. Er habe von der Hausverwaltung die Kosten für den Einbau von neuen Fenstern gefordert. “Hat er überhaupt einen Anspruch darauf, da wir anderen Eigentümer ja auch selbst unsere Fenster bezahlt haben?”, fragt sich die Frau.

“Dieses Problem taucht in vielen Liegenschaften immer wieder auf”, bestätigt Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Brisanz dieses Konflikts und umreißt kurz die Rechtslage. “Die Fenster sind Teil der Außenhaut und daher von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten. Sollte es sich um doppelte Fenster handeln, ist das Innenfenster vom Eigentümer zu erhalten, das Außenfenster ist aber Teil der Außenhaut. Die Eigentümergemeinschaft hat für die notwendige Erhaltung des Fensters aufzukommen. Das inkludiert nicht nur die Kosten der Reparatur und Instandhaltung, sondern auch die Kosten eines Austausches, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unsinnig ist.” Eine davon abweichende Vereinbarung könne getroffen werden, dazu sei eine schriftliche Vereinbarung sämtlicher Miteigentümer notwendig.

Liege eine solche nicht vor, reiche die langjährige Übung nicht aus. “Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung und jeder Miteigentümer kann auch gerichtlich durchsetzen, dass sämtliche Miteigentümer für die Erhaltung oder den Austausch der Fenster aufzukommen haben!”, so Räth, die ergänzt: “Jene Eigentümer, die Fenster bereits auf eigene Kosten getauscht haben, weil das notwendig war, können Kostenersatz fordern. Da es sich um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch handelt, kann er 30 Jahre geltend gemacht werden.”