
Versicherungspflicht für E-Mopeds/Roller/Scooter ab 01.10.2026
Ab dem 01.10.2026 gelten viele elektrisch betriebene Zweiräder rechtlich als Kraftfahrzeuge und benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Der bisherige Schutz über eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung entfällt, auch für bereits gekaufte Fahrzeuge. Wer ohne gesetzlich vorgeschriebene Versicherung fährt, haftet im Schadenfall persönlich.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
- E-Mopeds und E-Roller ohne Pedale
- E-Bikes mit Gasgriff (Motor funktioniert ohne Treten)
- E-Scooter mit fest verbautem Sitz
- S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h
Welche Fahrzeuge bleiben versicherungsfrei?
- Klassische E-Bikes (max. 25 km/h, 250 Watt, Unterstützung nur beim Treten)
- Tretroller ohne Sitz
- E-Scooter ohne Sitz bis 25 km/h und maximal 600 Watt
Was gilt künftig für E-Mopeds?
- Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend
- Zulassung und Kennzeichen erforderlich
- Helmpflicht für alle Fahrer:innen
- Führerschein mindestens Klasse AM
- Benutzung der Fahrbahn, Radwege sind nicht erlaubt
Für die Zulassung benötigt man:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Kaufvertrag oder Besitznachweis
- Versicherungsbestätigung
- Fahrzeugdokumente (Typenschein, CoC-Papier etc.)
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: gültiges §57a-Gutachten („Pickerl“)
Wichtig bei fehlenden Papieren
Fehlen Fahrzeugunterlagen, sollten Betroffene möglichst rasch den Hersteller oder Händler kontaktieren oder eine Einzelgenehmigung beantragen, da die Beschaffung Zeit in Anspruch nehmen kann.
Merkregel:
Nur Fahrzeuge, deren Motor ausschließlich beim Treten unterstützt und bei maximal 25 km/h bzw. 250 Watt begrenzt ist, gelten weiterhin als Fahrrad. Alles andere ist künftig ein Moped und versicherungspflichtig.
Wer ein solches Fahrzeug besitzt, sollte sich rechtzeitig um die erforderliche Versicherung und Zulassung kümmern. Ohne Haftpflichtversicherung drohen nicht nur Verwaltungsstrafen, sondern auch hohe finanzielle Risiken im Schadenfall.
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